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Baugenehmigung |
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Statik und Bauzeichnungen |
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Grundsätzlich muß der Bau von Garagen beantragt
werden.
In einigen Bundesländern ist jedoch unter bestimmten
Voraussetzungen ein Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich.
So z.B. wenn die Garage nicht größer als 30
bzw. 50 m² ist, für die Grenzbebauung eine mittlere
Wandhöhe von 3 m eingehalten wird.
In jedem Fall ist es angebracht vorab Auskunft bei
den Stadtplanungs- und Bauämtern einzuholen. |
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Ist nun ein Baugenehmigungsverfahren angezeigt sind
einige Schritte wie, Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung
inklusive Kostenschätzung, Entwurfsplanung, Einreichen
von Bauvorlagen beim Stadtplanungs- oder Bauamt zum Bauantrag
erforderlich. |
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In Zusammenarbeit mit Architekten, Bauingenieuren oder
Handwerksmeistern werden eine Baubeschreibung, Bauzeichnung
mit Ansichten und Grundriss, statische Berechnungen sowie
der Lageplan des Grundstücks für das Baugenehmigungsverfahren
ausgefertigt. |
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Sie können sich bei einer Fertiggarage gegenüber
einer gemauerten Garage die Architektenkosten einsparen. |
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Ein großer Vorteil bei Fertiggaragen besteht
darin, dass Sie keinen Architekten, Bauingenieur oder
Handwerksmeister benötigen, die Bauantragsunterlagen
werden üblicherweise von den Fertigaragen-Herstellern
mitgeliefert. Siehe Beispiele unten. |
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Ansicht, Schnitt,
Grundriss |
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Statik, Beschreibung |
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Lageplan |
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