Baugenehmigung |
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Allgemeine Vorschriften |
Teil I Allgemeine Vorschriften (gültig in fast allen
Bundesländern)
§ 1 Begriffe
(1) Offene Garagen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie
führende unverschließbare Öffnungen in einer
Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der
Gesamtfläche der Umfassungswände haben, bei denen
mindestens zwei sich gegenüberliegende Umfassungswände
mit den ins Freie führenden Öffnungen nicht mehr
als 70 m voneinander entfernt sind und bei denen eine ständige
Querlüftung vorhanden ist.
(2) Offene Kleingaragen sind Kleingaragen, die unmittelbar
ins Freie führende unverschließbare Öffnungen
in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel
der Gesamtfläche der Umfassungswände haben.
(3) Geschlossene Garagen sind Garagen, die die Voraussetzungen
nach den Absätzen 1 und 2 nicht erfüllen.
(4) Oberirdische Garagen sind Garagen, deren Fußboden
im Mittel nicht mehr als 1,50 m unter der Geländeoberfläche
liegt.
(5) Allgemein zugängliche Garagen sind Garagen, die,
zumindest auch teilweise, einem allgemeinen Besucherverkehr
dienen.
(6) Automatische Garagen sind Garagen ohne Personen- und
Fahrverkehr, in denen die Kraftfahrzeuge mit mechanischen
Förderanlagen von der Garagenzufahrt zu den Garageneinstellplätzen
befördert und ebenso zum Abholen in die Garagenausfahrt
zurückbefördert werden.
(7) Ein Einstellplatz ist eine Fläche, die dem Abstellen
eines Kraftfahrzeuges in einer Garage oder auf einem Stellplatz
dient.
(8) Verkehrsflächen von Garagen sind alle allgemein
befahr- und begehbaren Flächen, ausgenommen Garageneinstellplätze.
(9) Die Nutzfläche einer Garage ist die Summe aller
miteinander verbundenen Flächen der Garageneinstellplätze
und der Verkehrsflächen. Die Nutzfläche einer automatischen
Garage ist die Summe der Flächen aller Garageneinstellplätze.
Einstellplätze auf Dächern (Dacheinstellplätze)
und die dazugehörigen Verkehrsflächen werden der
Nutzfläche nicht zugerechnet, soweit in § 3 Abs.
6 nichts anderes bestimmt ist.
(10) Es sind Garagen mit einer Nutzfläche
1. bis 100 m² Kleingaragen,
2. über 100 m² bis 1000 m² Mittelgaragen,
3. über 1000 m² Großgaragen.
§ 2 Allgemeine Anforderungen, Frauenparkplätze,
Parkplätze für Behinderte
(1) Einstellplätze, Verkehrsflächen, Treppenräume
und allgemein zugängliche Flächen von Garagen sind
so überschaubar zu gestalten und so zu kennzeichnen,
daß sich jede Benutzerin oder jeder Benutzer gefahrlos
orientieren kann, auch wenn sie oder er mit der Anlage nicht
vertraut ist. Wände und Decken sind mit hellen Anstrichen
zu versehen. Beleuchtungskörper sind derart zu verteilen,
daß dunkle und verschattete Bereiche vermieden werden.
Nicht einsehbare Bereiche sind zu vermeiden.
(2) In allgemein zugänglichen Großgaragen sollen
mindestens 10% der Garageneinstellplätze ausschließlich
der Benutzung durch Frauen vorbehalten sein und sind als solche
kenntlich zu machen (Frauenparkplätze). Sie sollen in
der Nähe der Zufahrt so angeordnet sein, daß sie
von mindestens einer von der Betreiberin oder dem Betreiber
zu bestimmenden Person eingesehen oder durch Videokameras
und Monitore in ausreichender Zahl überwacht werden können.
Zu den Frauenparkplätzen führende Treppenräume
müssen ebenfalls eingesehen oder durch Videokameras überwacht
werden können. Im Bereich der Frauenparkplätze sind
in ausreichender Zahl gut sichtbar Alarm-Melder anzubringen.
Eine Unterschreitung des in Satz 1 genannten Anteils an Frauenparkplätzen
kann gestattet werden, wenn nachweislich weniger Frauenparkplätze
erforderlich sind.
(3) Allgemein zugängliche Garagen müssen mindestens
1% der Garageneinstellplätze, mindestens jedoch zwei
Einstellplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher
Gehbehinderung und Blinde haben; die Einstellplätze sind
durch Zusatzschilder nach § 42 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung
entsprechend zu kennzeichnen. Die Einstellplätze sollen
so angeordnet sein, daß Schwerbehinderte, die auf Hilfsmittel,
wie Rollstühle, angewiesen sind, selbständig auf
kürzestem Wege einen Ausgang erreichen können.
Quelle: Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Siehe auch:
Bauordnung
der einzelnen Bundesländer
Grenzbebauung
Übersicht (PDF-Datei)
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